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   VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779   

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VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779 (https://dejure.org/2016,4303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2016 - 9 ZB 15.779 (https://dejure.org/2016,4303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2016 - 9 ZB 15.779 (https://dejure.org/2016,4303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Fremdwerbeanlage bzgl. Einfügens in die nähere Umgebung

  • rewis.io

    Relevante Umgebung für die Beurteilung der Einwirklung auf das Ortsbild

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdwerbeanlage; Umgebung; Werbeanlagensatzung; Zweifel; Einkaufszentrum; Vorhabenstandort

  • rechtsportal.de

    BauGB ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BayBO Art. 8 S. 1-2
    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Fremdwerbeanlage bzgl. Einfügens in die nähere Umgebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschriften über die Baugestaltung sind nicht nachbarschützend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779
    aa) Maßstabsbildend im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - NVwZ 2014, 1246 = juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779
    aa) Die das Ortsbild schützende Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BauGB stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BVerwG, U. v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 NVwZ 2000, 1169 = juris Rn. 15, 17).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779
    Nachdem die nähere Umgebung zum Vorhabenstandort einem faktischen Mischgebiet entspricht, dem definitionsgemäß das zu fordernde Mindestmaß an Einheitlichkeit fehlt, um Anlagen der Fremdwerbung aufgrund ihrer Funktionswidrigkeit zum Charakter des Baugebiets generalisierend durch ortsgestalterische Satzung ausschließen zu können (vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1972 - 4 C 11/69 - BayVBl 1973, 471), und der Vorhabenstandort auch in keinem Teilbereich dieses Mischgebiets liegt, in dem das Wohnen überwiegt (vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614), steht dem Vorhaben § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung nicht entgegen.
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779
    Auch für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebietes ist die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (§ 34 Abs. 2 BauGB "Eigenart der näheren Umgebung"; vgl. BVerwG, B. v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614

    Werbeanlagensatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779
    Nachdem die nähere Umgebung zum Vorhabenstandort einem faktischen Mischgebiet entspricht, dem definitionsgemäß das zu fordernde Mindestmaß an Einheitlichkeit fehlt, um Anlagen der Fremdwerbung aufgrund ihrer Funktionswidrigkeit zum Charakter des Baugebiets generalisierend durch ortsgestalterische Satzung ausschließen zu können (vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1972 - 4 C 11/69 - BayVBl 1973, 471), und der Vorhabenstandort auch in keinem Teilbereich dieses Mischgebiets liegt, in dem das Wohnen überwiegt (vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614), steht dem Vorhaben § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    Diese das Ortsbild schützende Vorschrift stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 NVwZ 2000, 1169 = juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Ob die Baugenehmigung wegen eines Verstoßes gegen Art. 8 BayBO hätte versagt werden dürfen (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO), bedarf schon deshalb keiner Klärung, weil die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsanforderungen des Art. 8 BayBO weder dritt- noch nachbarschützend sind; dies gilt auch für Gemeinden (BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

    Diese das Ortsbild schützende Vorschrift stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 NVwZ 2000, 1169 = juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Ob die Baugenehmigung wegen eines Verstoßes gegen Art. 8 BayBO hätte versagt werden dürfen (vgl. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBO), bedarf schon deshalb keiner Klärung, weil die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsanforderungen des Art. 8 BayBO weder dritt- noch nachbarschützend sind; dies gilt auch für Gemeinden (BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    bb) Eine Berufung der Antragstellerin auf eine Verletzung von Art. 8 Satz 2 BayBO scheidet bereits aus, nachdem die Bestimmungen des Bauordnungsrechts in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht genannt sind und auch nicht dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit dienen (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 11; U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 44 f.; VG Ansbach, U.v. 12.5.2020 - AN 17 K 19.00432 - juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 9 CS 17.2033

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für eine Gaststätte

    Auch für die Beurteilung eines Bereichs als eines faktischen Baugebietes ist die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsanforderungen des Art. 8 BayBO sind weder dritt- noch nachbarschützend, was auch für Gemeinden gilt (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 04.06.2019 - AN 3 K 19.00340

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung von 91 Wohneinheiten

    Auch wenn es sich hier unbestritten um faktische allgemeine Wohngebiete nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 BauNVO handelt, ist für die Beurteilung des jeweiligen Gebietsbereichs die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgebend (BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 9 CS 17.2033; B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779).
  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 9 B 16.1952

    Absolutes Werbeverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen

    Hinsichtlich der übrigen angeführten Regelungen der Werbeanlagensatzung bestehen aufgrund der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO erhebliche Zweifel an deren Verhältnismäßigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016, 9 ZB 15.779 - juris Rn. 15; B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 93, 106 f.).
  • VG Köln, 11.10.2023 - 2 L 1698/23
    Aus dem gerügten Verstoß gegen das Gestaltungsgebot des § 9 BauO NRW kann die Antragstellerin eine Verletzung subjektiver Rechte nicht herleiten, weil öffentlich-rechtliche Verunstaltungsvorschriften wie § 9 BauO NRW keinen nachbarschützenden Charakter haben, vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 9 ZB 15.779 -, juris.
  • VG Ansbach, 06.07.2021 - AN 17 K 20.02788

    Fremdwerbeanlage im faktischen Dorfgebiet

    Zum anderen stellt die das Ortsbild schützende Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BauGB auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 ZB 15.779 - juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - juris Rn. 15, 17).
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